Informationen & Preise
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die Auswahl der richtigen Therapie ist Vertrauenssache. In der ersten Sitzung besprechen wir Ihr Anliegen, lernen uns kennen und ich bekomme einen Einblick in Ihre Situation, um die weiteren Therapiesitzungen individuell für Sie zu gestalten.
Leistungen & Honorar
- Psychotherapeutische / Hypnotherapeutische Einzelsitzung
- Honorar: 95 EUR pro 60 Minuten.
Zahlungsmodalitäten: Die erste Sitzung ist bitte in bar zu entrichten. Für Folgetermine ist auch eine Überweisung möglich.
Terminvereinbarung & Absage Ich führe eine reine Terminpraxis. Sollten Sie einen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine telefonische Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen andernfalls das Behandlungshonorar in voller Höhe in Rechnung stellen muss, da ich den Termin kurzfristig nicht anderweitig vergeben kann.
Übernahme durch Krankenkassen
- Private Krankenversicherung / Zusatzversicherungen: Die Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
- Gesetzliche Krankenkassen: Heilpraktikerleistungen sind generell keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
- Zum Thema Kostenerstattung (§ 13 Abs. 3 SGB V): Es besteht die theoretische Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden konnten. Bitte beachten Sie jedoch: Die Erstattung von Heilpraktikerleistungen durch gesetzliche Krankenkassen ist nicht die Regel und wird in der Praxis häufig abgelehnt. Eine Gewähr für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse kann ich nicht übernehmen. Wir empfehlen eine frühzeitige Abstimmung mit Ihrer Kasse.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Als Selbstzahler können Sie die Therapiekosten unter bestimmten Voraussetzungen als „außergewöhnliche Belastung“ gemäß § 33 EStG (Einkommensteuergesetz) in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Bitte wenden Sie sich hierzu bei Bedarf an Ihren Steuerberater.