Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Informationen & Preise
Die Auswahl der richtigen Therapie ist Vertrauenssache! In der ersten Sitzung besprechen wir Ihr Anliegen. Wir können uns kennenlernen, und ich bekomme einen Einblick in Ihre Situation und kann die nächsten Therapiesitzungen dementsprechend individuell gestalten.
________________________________
Psychotherapeutische Einzelsitzung
Hypnotherapeutische Einzelsitzung
Die Kosten richten sich nach der in Anspruch genommenen Zeit der einzelnen Anwendungen und Sitzungen.
60 Minuten — 95 EUR
Die Zahlung wird bar oder per Überweisung geleistet. Achtung: 1. Sitzung wird bitte BAR entrichtet.
Um eine ruhige Behandlungsatmosphäre zu gewährleisten und mich ausführlich ihrem Anliegen widmen zu können, führe ich eine reine Terminpraxis. Sollten Sie den Termin aus wichtigen Gründen absagen, so bitte ich Sie, mich 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlung telefonisch zu informieren.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen andernfalls eine Ausfallgebühr in Höhe des Behandlungshonorars in Rechnung stelle muss.
Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung?
Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung durch einen Heilpraktiker nur, wenn eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder eine entsprechende private Versicherung abgeschlossen wurde, oder auch, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine Psychotherapie anderweitig nicht gefunden werden kann. Liegt so eine Zusatzversicherung bei einem privat versicherten Patienten vor, kann auch der Heilpraktiker für Psychotherapie seine Leistungen nach Nummer 19 (19.1-19.8) der GebüH mit den privaten Krankenkassen abrechnen.
Eine Erstattung der Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz durch gesetzliche und private Krankenkassen ist bei entsprechenden Zusätzen oder Vereinbarungen möglich, aber nicht die Regel.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den nächsten zwei bis drei Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, sollten Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für die Therapie übernimmt, da die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Dazu muss der Therapeut die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben – was bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie der Fall ist.
Weisen Sie die Nichtverfügbarkeit eines kassenzugelassenen Therapeuten nach, indem Sie sich Namen und Adressen der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten (die Ihnen keinen Termin anbieten können) mit Datum notieren. Reichen Sie die Liste zusammen mit einem formlosen Schreiben und dem Betreff: „Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V“ bei Ihrer Krankenkasse ein. Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Die Kosten werden ab Erstattungsdatum übernommen. Daher sollten Sie den Antrag auf Kostenerstattung früh stellen. Bis zur Kostenübernahme müssten Sie Sitzungen selbst bezahlen. Aus eigener Tasche bezahlte Therapiekosten können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt (§ 13 II SGB V).